Rechtliche Auseinandersetzungen sind leider von Kosten begleitet, die neben den oft unangenehmen Aspekten des Falles selbst, zusätzlich für Ungewissheit sorgen. Die Frage nach den Rechtsanwaltskosten ist dabei sehr wichtig und sollte möglichst vor der Beauftragung geklärt werden.
Grundsätzlich ist die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Kosten verbunden. Zwischen Klient und Rechtsanwalt kommt ein Vertrag über die Rechtsvertretung zustande, dessen Leistungen über Gebühren bzw. per Honorar zu vergüten sind.
Die Höhe der anfallenden Gebühren sind durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Hier ist geregelt, wann und für welche Tätigkeiten des Anwaltes Gebühren in welcher Höhe entstehen. Eine genaue Kostenprognose ist hier leider nicht möglich, da jede Vertretung in Art, Umfang und Aufwand anders strukturiert ist und es somit zu sehr unterschiedlichen Kosten kommen kann.
In der Rechtssprechung gilt die Regel, dass der Schuldiggesprochene die Kosten des Verfahrens zu tragen hat. Dazu gehören neben den Gerichts- und Verfahrenskosten auch die Rechtsanwaltskosten der Gegenseite. Sollten Sie also im Rahmen eines Gerichtsverfahrens als Gewinner hervorgehen, so sind Ihre Kosten durch die Gegenseite zu zahlen. Ähnlich ist es, wenn sie in einem strafrechtlichen Verfahren freigesprochen werden. Dann trägt nämlich die Staatskasse die angefallenen Kosten.
In einigen Fällen lässt sich bereits im Vorfeld prognostizieren, wer die Verfahrenskosten zu tragen hat. Oft gibt es z.B. Fälle, in denen bereits vorab Schuldeingeständnisse der Gegenseite vorliegen. Lassen Sie sich unbedingt vorab durch einen Rechtsanwalt über die möglichen Kosten aufklären. Die Kostenberatung selbst ist kostenfrei. Im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung unter Beleuchtung der bereits bekannten Fallfakten können sich zusätzliche Aspekte bezüglich der Kosten und wer sie zu zahlen hat, ergeben.
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, dann beraten wir Sie gern darüber, ob diese für Ihren konkreten Fall zu Anwendung kommen kann und helfen gegebenenfalls bei der Inanspruchnahmen. Für Personen mit geringem Einkommen gibt es außerdem die Möglichkeit über die staatliche Prozesskostenhilfe finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren zu erhalten. Auch hier beraten wir Sie gern.