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Rechtsanwalt Philipp Freiherr von Gayl

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Mein Name ist Philipp Freiherr von Gayl und ich arbeite als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in unserer Berliner Anwaltskanzlei. Für besondere Fälle des Verkehrsrechts, Familienrechts oder Mietrechts bin ich aber auch für Klienten aus Woltersdorf und Umgebung in unserem Woltersdorfer Anwaltsbüro erreichbar. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen persönlichen Beratungstermin.

Seit 2013 führe ich im Verkehrsrecht den Titel des Fachanwalts. Dieser Berufstitel wird von der Anwaltskammer für besondere Kenntnisse im Fachgebiet verliehen. Ich bin Mitglied des Berliner Anwaltsvereins und des Arbeitskreises Verkehrsrecht des Berliner Anwaltsvereins. Außerdem Lehrbeauftragter an der Humboldt-Universität zu Berlin und Mitarbeiter der Fachzeitschrift VerkehrsRechtsReport (VRR).

Besuchen Sie auch die Webseite unserer Rechtsanwaltskanzlei in Berlin und meine Fachseite zum Thema Verkehrsrecht.

Schwerpunkte meiner Arbeit

  • Fahrerlaubnisrecht (z.B. Rückerlangung der Fahrerlaubnis)
  • Verkehrsstrafrecht (z.B. Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahrerflucht)
  • Ordnungswidrigkeitenrecht (z.B. bei Bußgeldbescheiden)
  • Verkehrshaftungsrecht (z.B. Haftung für Schäden)
  • gewerblichen und privates Mietrecht (z.B. Kündigung von Mietverträgen)
  • Makler- und Immobilienrechts (z.B. Rechtsberatung bei Kauf und Verkauf)
  • Familienrecht (z.B. Ehescheidungen, Unterhaltsansprüche)
  • Erbrecht (z.B. Pflichtteilsansprüche, Erbschaftssteuer)

Werdegang

  • 1990-1995 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Göttingen und der Freien Universität Berlin
  • 1995-1997 Referendariat bei dem Kammergericht
  • Wintersemester 1996/97 Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer.
  • 1997 “Summer School – An Introduction to English Legal Methods” an der University of Cambridge
  • 1998-1999 Mitarbeit in der Rechtsanwaltskanzlei v. Moers und Kleeberg, Berlin
  • 2000 Zulassung als Rechtsanwalt in Berlin
  • 2013 Fachanwalt für Verkehrsrecht