Philipp von Gayl
Rechtsanwalt

03362 / 88 02 95

Mietrecht – Wohnen und Gewerbe

Unsere Kanzlei vertritt sowohl Mieter als auch Vermieter in allen Angelegenheiten des Mietrechts. Da wir beide Parteien schon oft vertreten haben, kennen wir das Fachgebiet aus beiden Perspektiven sehr gut – was Ihnen als Mandant von großem Vorteil sein kann.

Das Wohnraummietrecht betrifft die Vermietung von Wohnungen und unterscheidet sich vom Gewerbemietrecht durch die besonderen Mieterschutzgesetze, die es nicht so einfach machen, einen Mieter einfach auf die Straße zu setzen.

Wir helfen bei der Ausgestaltung von Mietverträgen sowohl für Wohraum- wie für Gewerbevermietungen. Gern prüfen wir auch bestehende Mietverträge und zeigen ungültige oder kritische Klauseln auf, so dass Sie diese bei anstehenden Auseindersetzungen entsprechend berücksichtigen können.

Die Rechte des Mieters

  • Betriebs- und Nebenkostenabrechnung
    Häufiger Streitpunkt sind fehlerhafte Berechnungen der Betriebskosten/Nebenkosten. Wir prüfen Ihre Abrechnungsunterlagen und fordern falsch berechneten Kosten zurück.
  • Schönheitsreparaturen
    Beim Auszug aus der Wohnung fällt üblicherweise die fachgerechte Ausführung von Schönheitsreparaturen an, welche durch den Mieter auszuführen sind. So ist es in den meisten Mietverträgen vertraglich geregelt. Jedoch gibt es immer wieder Streit um die genaue Definition der zu tätigenden Arbeiten. Nicht jede Forderung des Vermieters ist wirklich gerechtfertigt. Hier lohnt sich die Prüfung durch einen Rechtsanwalt, der den Mietvertrag mit der aktuellen Rechtslage vergleicht und unwirksame Klauseln aufdecken kann.
  • Mietkaution
    Geht das Mietverhältnis im Streit auseinander, ist oft die nicht unerhebliche Mietkaution in Gefahr. Wir prüfen für Sie, ob der Vermieter die Kaution zu Unrecht blockiert und zwingen ihn gegebenenfalls zur Auszahlung.
  • Mietminderung
    Welche Mietminderungen bei welchen Mängeln am Mietobjekt rechtlich zulässig sind, ist für den Laien nicht so einfach festzulegen. Setzen Sie keine willkürlichen Prozentsätze fest, sondern lassen Sie sich von Rechtsanwalt für Mietrecht beraten.

Die Rechte des Vermieters

  • Kündigungen
    Als Vermieter können Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen Mietverträge außerordentlich kündigen. Wenn Sie das Mietverhältnis nicht weiterführen wollen, helfen wir Ihnen bei der sorgfältigen Begründung und Durchsetzung der Kündigung.
  • Mieterhöhungen
    Wir helfen bei der Ermittlung einer angemessenen und rechtlich zulässigen Mieterhöhung.
  • Räumungsklagen
    Weigert sich der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt zu verlassen, reichen wir für Sie die Räumungsklage beim Gericht ein. Mit dem Räumungsurteil setzen wir zur Not auch die Zwangsräumung für Sie durch, sollte sich der Mieter weiterhin weigern, auszuziehen.

Das Mietrecht ist geprägt von einer sich stets aktualisierenden Rechtslage, die sich durch immer neue obergerichtliche Urteile verändert.

Vertrauen Sie Ihre Mietrechtsangelegenheit nur einem spezialisierten Rechtsanwalt an. In unserer Kanzlei sind wir täglich mit Mietrechtsfällen befasst und deshalb auch mit dem aktuellen Stand der Rechtssprechung auf diesem komplexen Rechtsgebiet vertraut.