Das Arbeitsrecht ist einer unserer Schwerpunkte, mit denen wir täglich zu tun haben. Bei uns erwartet Sie eine professionelle Beratung und Beurteilung darüber, ob sich der Rechtsweg für Sie lohnt und welche Möglichkeiten sich bieten. Wir vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, weshalb wir die Perspektiven beider Seiten gut kennen und dieses Wissen zu Ihren Gunsten anwenden können.
Wir beraten Arbeitnehmer und Arbeitgeber rund um das Thema Kündigung. Bei Kündigungen unterscheidet man zwischen ordentlichen und außerordentlichen Kündigung. Wir zeigen auf, ob eine außerordentliche Kündigung zulässig und korrekt begründet ist oder ob die Bedingungen für eine ordentlichen Kündigung erfüllt sind.
Ordentlichen Kündigungen, bei denen das Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz unterliegt, muss ein Arbeitgeber gute Gründe nachweisen, die die Kündigung sozial rechtfertigen. Bei Betrieben mit weniger als zehn Vollzeit-Mitarbeitern, ist kein Grund nötig, um eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Eine außerordentliche, in der Regel fristlose oder fristverkürzte Kündigung, bedarf hingegen immer eines Grundes, der so wichtig ist, dass ein Arbeitsverhältnis nicht mehr zumutbar ist.
Wir unterstützen Sie in allen Kündigungsverfahren vor Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht und beantworten Ihnen alle Fragen, die diesbezüglich vor Vertragsbeginn zu beachten sind.
Wir prüfen bestehende Arbeits- und Dienstverträge bzw. Erstellen diese für verschiedene Positionen Ihres Betriebes oder für Organvertretungen einer juristischen Person. Die Rechte und Pflichten aus diesen Verträgen sollten sowohl vom Arbeitgeber wie Arbeitnehmer genau verstanden und abgewogen werden. Arbeits- und Dienstverträge werden zudem von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen beeinflusst, weshalb nicht alles rechtens sein muss, was vertraglich unterzeichnet wurde.
Wir verhandeln und schließen Abfindungen, Vergleiche und Aufhebungsverträge ab. Wenn sich z.B. ein Unternehmen freiwillig dazu entscheidet, Ihnen eine Abfindung zu zahlen, schützt es sich vor der Gefahr, die Kündigung im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage als unwirksam anerkennen zu müssen und Sie weiter beschäftigen zu müssen. Hier lassen sich viele Unternehmen auf eine Verhandlung um eine Abfindung ein, auch wenn gesetzlich dafür keine Verpflichtung besteht.
Des weiteren prüfen wir Ihre Arbeitszeugnisse und unterstützen Sie bei Änderungswünschen und beraten Sie hinsichtlich Abmahnungen und Versetzungen. Die beraten Sie auch bei den besonderen Umständen von Arbeitsverträgen von Führungspositionen einschließlich Geschäftsführung.