Philipp von Gayl
Rechtsanwalt

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Familienrecht

Zum Familienrecht zählen hauptsächlich Scheidungsfälle, die Gestaltung individueller Eheverträge sowie die Klärung von Ansprüchen auf Unterhalt.

Scheidungs- und Unterhaltsfälle

Hängt der Haussegen so schief, dass es zu einer Trennung kommt, ist die Bewältigung der Differenzen oft nur über den Rechtsweg möglich. Die psychische Belastung ist bei Fällen des Familienrechts besonders hoch, weshalb wir Ihnen raten, sich gerade hier an einen vertrauensvollen Anwalt zu wenden, der Ihnen die unangenehme Konfrontationen vor Gericht ersparen kann.

Wir empfehlen immer zuerst eine Einigung auf außergerichtlichem Weg anzustreben und den Schritt vor das Gericht nur zu gehen, wenn es gar keine andere Möglichkeit gibt.

Während unserer langjährigen Erfahrungen und den zahlreichen Scheidungsfällen, haben wir festgestellt, dass eine Einigung auch ohne Gericht und mit einem guten Mediator funktionieren kann. Langfristig ist das Ergebnis meist angenehmer für beide Seiten und es fällt oft leichter, sich später noch in die Augen schauen zu können, insbesondere wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind.

Einreichung der Scheidung

Wir übernehmen die Einreichung des Scheidungsantrags bzw. der Trennungsvereinbarung und stellen fest, wem von Ihnen beiden das gemeinsame zu Haus für die Dauer des Trennungsjahres zusteht. Leben Kinder in Ihrem Haushalt, steht meist dem Elternteil das „Bleiberecht“ zu, welches sich um die Kinder kümmert, da die Trennung den Kindern nicht zusätzlich durch einen vorzeitigen Umzug erschwert werden soll.

Unterhaltszahlungen

Sollten Sie kleine Kinder haben (besonders Kinder unter drei Jahren), so sieht der Gesetzgeber vor, dass die Mutter nicht alleine für ihren Lebensunterhalt aufkommen muss. Es sind also nicht nur Unterhaltszahlungen gegenüber den Kindern, sondern auch gegenüber dem erziehenden Elternteil vorgesehen. Sollten jedoch trotz Erziehung, Einkünfte erzielt werden, so werden diese auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Doch auch in vielen Fällen, in denen es keine kleinen Kinder gibt, können Unterhaltsverpflichtungen ausgesprochen werden. Auch ob bei Ihnen der geschätzte Bedarf oder die 3/7-Regelung herangezogen wird, um den Unterhalt zu bemessen, klären wir für Sie.

Da es auch steuerrechtliche Vor- oder Nachteile gibt, über die man vor einer Auseinandersetzung informiert sein sollte, geben wir Ihnen auch hierzu gerne eine ausführliche Beratung, bevor wir uns gemeinsam für eine Strategie entscheiden.

Zugewinngemeinschaft

Sollten Sie sich gegen einen Ehevertrag entschieden haben, so wird das Vermögen nach dem Zugewinnausgleich aufgeteilt. Hier ist sowohl die Höhe des Vermögens entscheidend, das von den Ehepartnern in die Ehe mitgebracht wurde, so wie die Höhe des Vermögens, welches während der Ehe durch jeden Partner hinzugekommen ist. Liegt der Fall vor, dass ein Ehepartner keine finanziellen Mittel vor der Eheschließung besaß und auch während der Ehe kein Vermögen erwirtschaftet hat, so würde diesem die Hälfte des Vermögens zustehen, dass der andere erwirtschaftet hat.

Gestaltung eines Ehevertrages

Mit einer Ehe ist es ähnlich wie mit einer Firmengründung – Viele denken kaum darüber nach, was passiert, wenn es nicht so läuft, wie geplant und sichern sich in vielen Fällen nicht genug ab.

Wir empfehlen deshalb, sich vor der Eheschließung intensiv mit dem Thema Trennung zu befassen und einen Ehevertrag zu schließen, der objektiv und fair, alle Eventualitäten mit einbezieht.

Sollten Sie also im Begriff sein zu heiraten und sich für einen Ehevertrag entschieden haben, übernehmen wir gerne dessen Ausgestaltung und Verhandlung. Auch Verträge für nicht ehelichen Gemeinschaften und Vereinbarungen über die Vermögensauseinandersetzung sind in vielen Fällen sinnvoll und können von uns erstellt werden.

Adoptionsrecht

Möchten Sie gerne ein Kind adoptieren, wissen aber nicht, was zu beachten und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind oder benötigen Hilfe bei der Argumentation Ihres Wunsches?

Auch hier ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein und sich nicht unnötig Steine in den Weg zu legen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Familienrecht beraten. Gern beantworten wir Ihre Fragen, zeigen Ihnen die verschiedenen Arten der Adoption und ihre Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Zusammenhänge auf und unterstützen Sie beim Adoptionsverfahren.