Jeden Tag kommt es zu Unfällen oder Verstößen im Straßenverkehr. Ein unangenehmes Ereignis für alle Beteiligten, auch in der nachfolgenden Phase der Schadensregulierung und rechtlichen Auseinandersetzung. Wenn Sie anwaltliche Unterstützung in einer Verkehrsrechtsangelegenheit benötigen, dann sind wir für Sie da. Wir sind kontinuierlich mit Fällen des Verkehrsrechts beschäftigt und kennen uns somit hervorragend mit der Rechtslage und den Möglichkeiten Ihrer Verteidigung aus.
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fällen des Verkehrsstrafrechts, des Verkehrszivilrechts, des Führerscheinrecht sowie bei der Unfall- und Schadensregulierung und in Bußgeldverfahren. Wir erläutern Ihnen die Rechtslage und die Erfolgsausichten, nehmen Akteneinsicht und entwickeln eine Strategie, um Sie optimal gegenüber der Gegenpartei zu vertreten.
Im Gegensatz zu Verkehrsordnungswidrigkeiten, bei denen maximal Geldstrafen und Punkte in Flensburg drohen, kann es im Verkehrsstrafrecht zusätzlich neben sehr hohen Geldstrafen noch zum Entzug der Fahrerlaubnis und sogar zur Verhängung einer Freiheitsstrafe kommen. Verkehrsstraftaten sind „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (umgangssprachlich Fahrerflucht bzw. Unfallflucht), Drogen- Trunkenheitsfahrt, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung im Straßenverkehr, Kennzeichenmissbrauch, Nötigung oder Beleidigung im Straßenverkehr und „Fahren ohne Fahrerlaubnis“. Deshalb ist gerade beim Vorwurf einer Verkehrsstraftat schnelles Handeln und ein professioneller anwaltlicher Schutz extrem wichtig.