Wir beraten und vertreten unsere Klienten in allen Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens. Wir setzen Leistungsansprüche gegen Behörden und Ämtern durch, legen Einspruch gegen Beschlüsse oder Bescheide ein, übernehmen die Verteidigung bei zivil- und strafrechtlichen Vorwürfen oder verhandeln außergerichtlich mit der gegnerischen Partei oder Institution. Bei allen Maßnahmen steht für uns das Vertrauensverhältnis zu unseren Mandanten und die Durchsetzung seiner Interessen an erster Stelle.
Jede Beauftragung zur Vertretung Ihrer Interessen wird mit einer ausführlichen Beratung und Fallanalyse beginnen. Viele Aspekte eines Rechtsstreites lassen sich bereits anhand der vorliegenden Dokumente oder möglicher Beschlüsse und Verfahrensunterlagen beurteilen. Das Studium dieses Materials ermöglicht es uns, wichtige erste Erkenntnisse zu erlangen und ersten Handlungsmaßnahmen festzulegen.
Rechtsberatung kann natürlich auch präventiv bzw. vorbeugend wahr genommen werden, auch wenn kein akutes Rechtsproblem ansteht. Stehen Planungen im geschäftlichen oder privaten Bereich an, bei denen wichtige rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden sollten, dann kann eine Rechtsberatung von großem Wert sein.
Vereinbaren Sie möglichst frühzeitig einen Beratungstermin mit uns, damit genügend Zeit für Vorbereitungen zur Verfügung steht.
Gibt es Streit mit Behörden, Versicherungen oder Vertragspartnern, dann übernehmen wir die Prüfung von Leistungsansprüchen bzw. Forderungen, prüfen die zugrunde liegenden Verträge auf Rechtswirksamkeit oder legen gegen erteilte Beschlüsse von Behörden Widerspruch ein. Hierbei achten wir auf fristgerechte und formaljuristisch einwandfreie Durchführung der Maßnahmen, damit uns keine unnötigen Rechtsnachteile entstehen können.
Viele Streitigkeiten lassen sich außergerichtlich lösen. So sind viele zivilrechtlichen Angelegenheiten, man denke nur an Familien- oder Vertragsstreitigkeiten, schon durch eine juristisch fundierte, zielgerichtete Moderation bzw. Vermittlung zu bewältigen. Auch der Gesetzgeber versucht außergerichtliche Einigungen zu befördern, in dem er das Instrument der Mediation zur Schlichtung empfiehlt. Dabei sollen sowohl die Gerichte entlastet werden, aber auch zu viel böses Blut unter den Streitparteien vermieden werden.
Lassen sich berechtigte Forderungen nicht außergerichtlich durchsetzen, dann werden wir eine entsprechende Klage vor einem zuständigen Gericht einreichen. Die dazu nötigen Vorbereitungen, Recherchen und Beweisermittlungen werden gewissenhaft durchgeführt und bei Bedarf externe Sachverständige oder Gutachter hinzugezogen. Die Berücksichtigung der aktuellen Rechtssprechung und Präzedenzfälle ist hierbei ein unverzichtbares Mittel, um die eigene Argumentation zur Klage zu untermauern.
Geht es um strafrechtliche Anschuldigungen, also wenn eine Straftat oder ein Verbrechen vorliegt, dann übernehmen wir die Strafverteidigung unseres Mandanten. Dies beginnt mit der Beantragung der Akteneinsicht, ohne die eine sinnvolle Verteidigung nicht möglich wäre. Wir übernehmen die Vertretung gegenüber der Polizei und Staatsanwaltschaft, damit gewährleistet ist, dass keine nachteiligen Umstände für den Mandanten entstehen. Wenn es zu einer Hauptverhandlung kommt, planen wir die Verteidigung, prüfen die Anklageschrift, sammeln Beweise und führen wir die Verteidigung während der Gerichtsverhandlung. Dabei sind wir stets den Interessen des Mandanten verpflichtet und werden alles tun, um ihn von den Vorwürfen zu entlasten.
Hauptsächlich nach Verkehrsunfällen aber auch bei Versicherungsfällen übernehmen wir neben den rechtlichen Aspekten auch die Regulierung bzw. Geltendmachung der entstandenen Schäden. Wir übernehmen dazu die komplette Kommunikation mit den Versicherungen bzw. der Gegenseite und setzen unsere Forderungen zur Not auch gerichtlich durch. Die effektive Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann bei einer störrischen Gegenpartei zu schnellerem Einlenken führen, da die oft üblichen Verzögerungsversuche von einem erfahrenen Rechtsanwalt schnell erkannt und bekämpft werden können.